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Beförderungs- und
Geschäftsbedingungen
für Mietomnibusfahrten

 
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Bestellung und Auftragsbestätigung

Die verbindliche Bestellung eines Mietomnibusses erfolgt telefonisch oder schriftlich. Sie muss neben der Angabe des gewünschten Busses (Sitzplatzzahl und Ausstattung), Abfahrtszeit, Abfahrtsstelle, Fahrstrecke und möglichst genaue Rückkunftszeit enthalten.
 
Durchführung, Rücktritt und Ausfall
 
Wir sind bestrebt, bestellte Mietomnibusse pünktlich bereit zu stellen ( nach Möglichkeit 15 Minuten vorher) und einen aufgestellten Reiseplan möglichst einzuhalten, doch kann eine Gewähr für deren Einhaltung nicht übernommen werden. Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften wie StVO; StVZO, BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften einhalten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften nicht gewährleisten.
Wird ein fest erteilter Auftrag zurückgezogen, so sind

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unbeschadet evtl. höherer Schadenersatzansprüche folgende Pauschalen des Fahrpreises zu entrichten: ab 29 Tage bis 11 Tage vor Fahrtantritt 25%, ab 10 Tage vor Fahrtantritt 50%. Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft (z.B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand usw.). Abweichungen, Betriebsstörungen, Fahrtunterbrechungen usw., für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadenersatzpflicht unsererseits. Von uns werden die tatsächlichen, angefallenen Kosten berechnet. Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall werden wir für eine preisgünstige Beförderung der Fahrgäste sorgen. Die Ersatzbeschaffung bei einem Fahrzeugausfall hat innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Der Auftraggeber ist hiervon in Kenntnis zu setzen. Folgeschäden aufgrund erwähnter Umstände kann der Auftraggeber nicht geltend machen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

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Verhalten während der Fahrt
 
Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen oder solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Kosten, die durch die außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme und Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe der Türen, sich einen festen Halt zu verschaffen, so dass er bei den im Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen weder selbst Schaden erleidet noch anderen Schaden zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassen dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten. Im übrigen gelten die Bestimmungen der BO-Kraft (§§ 12,13 und 14).
 
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