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Beförderungs-
und Bestellung und Auftragsbestätigung Die verbindliche Bestellung eines
Mietomnibusses erfolgt telefonisch oder schriftlich. Sie muss neben
der Angabe des gewünschten Busses (Sitzplatzzahl und Ausstattung),
Abfahrtszeit, Abfahrtsstelle, Fahrstrecke und möglichst genaue
Rückkunftszeit enthalten. |
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unbeschadet evtl. höherer Schadenersatzansprüche folgende Pauschalen des Fahrpreises zu entrichten: ab 29 Tage bis 11 Tage vor Fahrtantritt 25%, ab 10 Tage vor Fahrtantritt 50%. Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft (z.B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand usw.). Abweichungen, Betriebsstörungen, Fahrtunterbrechungen usw., für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadenersatzpflicht unsererseits. Von uns werden die tatsächlichen, angefallenen Kosten berechnet. Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall werden wir für eine preisgünstige Beförderung der Fahrgäste sorgen. Die Ersatzbeschaffung bei einem Fahrzeugausfall hat innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Der Auftraggeber ist hiervon in Kenntnis zu setzen. Folgeschäden aufgrund erwähnter Umstände kann der Auftraggeber nicht geltend machen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. |
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Verhalten
während der Fahrt |
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